Ein ergonomischer Arbeitsplatz in der Werkstatt oder Produktion trägt entscheidend dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten. Besonders Rückenbeschwerden zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle. Um diesen vorzubeugen oder bestehende Beschwerden zu lindern, unterstützen verschiedene Kostenträger die Anschaffung höhenverstellbarer Industrietische.

Warum werden höhenverstellbare Industrietische gefördert?

  • Rückenschmerzen sind eine der verbreitetsten Berufskrankheiten und führen häufig zu Einschränkungen am Arbeitsplatz.
  • Ein höhenverstellbarer Industrietisch ermöglicht ergonomisches Arbeiten, unabhängig von Körpergröße, Tätigkeit oder Arbeitsumgebung.
  • Durch die Vorbeugung von Erkrankungen werden Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit langfristig erhalten – ein Grund, warum verschiedene Stellen Zuschüsse gewähren.

Welche Arbeitsmittel werden bezuschusst?

Förderfähig sind in erster Linie höhenverstellbare Industrietische, Werkbänke und Montagetische, die auf die Anforderungen am Arbeitsplatz in der Werkstatt oder Produktion zugeschnitten sind.

  • Höhenverstellbarer Industrietisch / Werkbank / Montagetisch: Zuschüsse von bis zu 1.200 € oder nach individueller Prüfung auch darüber

Hinweis: Die genaue Fördersumme wird individuell festgelegt. Ein ärztliches Attest erhöht die Chancen auf Bewilligung erheblich.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Ein Zuschuss kann beantragt werden, wenn die Arbeitsfähigkeit durch gesundheitliche Einschränkungen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist. Dazu zählen z. B.:

  • Chronische Rückenleiden wie Bandscheiben- oder Wirbelsäulenprobleme
  • Wiederholte Arbeitsunfähigkeiten durch körperliche Belastungen in der Werkstatt oder Produktion
  • Nach einer Rehamaßnahme oder Operation
  • Bei anerkannten Behinderungen

Welche Kostenträger übernehmen die Förderung?

Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet nach dem Prinzip „Rehabilitation vor Rente“. Ziel ist es, durch ergonomische Arbeitsplätze die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 15 Jahre rentenversichert (inkl. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindererziehungszeiten)
  • Oder 5 Jahre rentenversichert nach einer Reha / Kur
  • Auch bei bevorstehendem Renteneintritt oder im Rentenbezug möglich

Typische Krankheitsbilder:

  • Morbus Bechterew
  • Skoliose (Cobb-Winkel > 4°)
  • Kyphoskoliose (> 40°)
  • Hüft- und Kniearthrodese
  • Spondylodese

Förderung durch Deutsche Rentenversicherung


Krankenkasse

Auch Krankenkassen übernehmen Zuschüsse, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Voraussetzung:

  • Ärztliche Bescheinigung, dass ein höhenverstellbarer Industrietisch hilft Rückenschmerzen vorzubeugen oder zu behandeln.

Förderung durch Krankenkasse: Bitte bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers anfragen


Agentur für Arbeit

Förderung möglich, wenn weniger als 15 Jahre Rentenversicherungszeit vorliegen.

Förderung durch Agentur für Arbeit


Berufsgenossenschaft

Förderfähig nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder bei anerkannter Berufskrankheit.

Förderung durch Berufsgenossenschaft


Integrationsamt

Unterstützt vor allem:

  • Menschen mit anerkannter Behinderung
  • Sonderfälle wie Beamte oder Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen

Förderung durch Integrationsamt

PETec höhenverstellbare Industrietische, Werkbänke und Montagetische sind für den Einsatz in Produktion, Werkstatt und Industrie entwickelt. Sie erfüllen höchste ergonomische Standards und können exakt an Ihre Anforderungen angepasst werden – damit erfüllen sie ideale Voraussetzungen für eine Förderung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Garantie für eine Bewilligung übernehmen können; die Entscheidung liegt stets beim jeweiligen Kostenträger.

Noch Fragen oder Interesse an weiteren Informationen?

Erhalten Sie unsere aktuelle Broschüre mit technischen Details und einer Preisübersicht zu unseren höhenverstellbaren Industrietischen.
Oder konfigurieren Sie Ihren Wunschtisch individuell – wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.